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Goethe-Gymnasium Bensheim
Hessische Europaschule
Verein Goethe hilft mit e.V.
SoR - SmC

Schulordnung/Hausordnung

Die aktuell gültige Version der Hausordnung wurde im Mai 2025 beschlossen und 11/2025 redaktionell (ohne Inhaltsänderung) überarbeitet worden.

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Hausordnung

A Vorbemerkung

Diese Schulordnung gilt im Zusammenhang mit den am Goethe-Gymnasium bestehenden Leitgedanken.
Die Schulordnung ist gemeinsam von Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften für die Schulgemeinschaft erarbeitet worden.

Überall, wo Menschen zusammenleben und zusammenarbeiten, müssen sie sich Regeln geben, um ein gutes Miteinander zu ermöglichen, um Konflikte zu vermeiden oder demokratisch lösen zu können.

Der Text erfüllt die Vorgaben zur Anrede nach geltender Erlasslage. In diesem Zusammenhang möchten wir explizit zum Ausdruck bringen, dass wir  - ausgehend von einer existenten geschlechtlichen Vielfalt -  alle Personen in ihrer Individualität anerkennen, auch jenseits der uns auferlegten binären Ansprache.

 

Grundsätzliche Regeln

Wir wollen rücksichts- und verständnisvoll sowie kompromissbereit miteinander umgehen und die Schule und ihre Umgebung zu einem Ort gestalten, an dem sich alle geborgen fühlen können.

Unterrichtsräume und das gesamte Schulgelände sind Lern- und Aufenthaltsbereiche und werden als solche geachtet und gepflegt. Die Flure sind ruhige Kommunikationsflächen.

Die Regeln der Höflichkeit und des Anstands sind für alle selbstverständlich innerhalb und außerhalb der Schule. Ein respektvoller Umgang miteinander wird auch bei der Kommunikation über soziale Medien gepflegt. Ältere Schülerinnen und Schüler verhalten sich verantwortlich gegenüber jüngeren Schülerinnen und Schülern und sorgen sich um deren Wohlergehen.

 

B Hauptteil

1. Verhalten vor dem Unterricht

1.1 Vor dem Öffnen der Gebäude um 07.40 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler im Pausenhof oder in der Pausenhalle auf.
1.2 Pünktliches Erscheinen zum Unterricht wird von allen erwartet. Für den Fall, dass eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum noch nicht eingetroffen ist, wendet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin oder der Kursprecher an die Schulleitung (oder an das Sekretariat).
1.3 Zur Vermeidung von Lärm und Unfällen werden die Fahrräder auf dem Schulgelände geschoben. Auf dem Schulgelände gilt für Mofas und Krafträder ein absolutes Verbot. Zweiräder müssen den Sicherheitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen und dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Alle Zufahrten und Eingänge müssen frei gehalten werden
1.4 Personen, die Schülerinnen und Schüler mit dem Auto zur Schule bringen oder von der Schule abholen müssen, lassen diese außerhalb der direkten Anliegerstraßen aus- bzw. einsteigen. Um Gefährdungen anderer Personen in der Lindenstraße und dem Auerbacher Weg zu vermeiden, sollen diese Straßen nur befahren werden, wenn eine eindeutige Gehbehinderung einer Schülerin oder eines Schülers eine Fahrt bis zum Eingang der Schule unbedingt erforderlich macht.

2. Verhalten während des Schultages

2.1. Die Klassen betreten die Fachräume nur in Begleitung einer Fachlehrkraft. Die Klassen- und Fachräume werden in den großen Pausen abgeschlossen.
2.2. Die großen Pausen und die Mittagspause sollen Begegnungen, Entspannung, Erholung und Informationsgespräche ermöglichen. Die Klassen 5 bis 9 halten sich dabei in der Regel auf dem Pausenhof bzw. in der Pausenhalle auf. In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum, sofern nicht ein Raumwechsel erforderlich ist. Einkäufe am Kiosk finden in den kleinen Pausen nicht statt.
2.3. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist nach den Bestimmungen des Hessischen Kultusministeriums nicht erlaubt, weil u.a. der Versicherungsschutz entfällt. Den Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern ist das Verlassen des Schulgeländes in der Regel erlaubt.
2.4. Bewegungsspiele sind nur auf dem Pausenhof und außerhalb der Unterrichtszeit sinnvoll und möglich. Skateboard-, Rollschuhfahren und das Werfen von Schneebällen und Gegenständen sind aus Sicherheitsgründen verboten.
2.5. Auf den Gängen und Treppen wird nicht getobt und gerempelt und es ist darauf zu achten, sich auf den Treppen rechts zu halten und den „Gegenverkehr“ passieren zu lassen.

3. Verhalten in Freistunden

Den Jahrgängen der Oberstufe stehen die Bibliothek, das Oberstufenfoyer und der Pausenhof zur Verfügung. Der Innenhof ist aus Rücksicht auf den Unterricht ein Hof der Stille und nur Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern vorbehalten.

4. Verhalten nach dem Unterricht

4.1 Nach dem Unterricht wird der Arbeitsplatz in einwandfreiem Zustand verlassen, die Stühle werden nach der letzten Unterrichtsstunde in diesem Raum hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
4.2 Busregelung
Die Schülerinnen und Schüler gehen beim Einsteigen und Verlassen der Schulbusse und während der Busfahrten zur Schule als auch auf der Rückfahrt rücksichtsvoll miteinander um. Ältere Schülerinnen und Schüler unserer Schule achten auf jüngere Schülerinnen und Schüler. Die gegenseitige Rücksichtnahme dient der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller.

5. Einzelfragen

5.1 Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen untersagt.
5.2. Auf dem gesamten Schulgelände sind Alkohol und Rauschmittel verboten. Über Ausnahmen des Alkoholverbots bei Schulveranstaltungen auf dem Schulgelände entscheidet die Schulleitung.
5.3. Die Sportlehrkraft entscheidet, welche Piercings oder anderen Schmuckstücke (Uhren, Ringe, …) während des Sportunterrichts abgelegt werden müssen.
5.4. Das Recht auf Unversehrtheit schließt das Mitbringen aller Gegenstände aus, die andere gefährden oder unzumutbar belästigen können.
5.5. Die Feuerwehrzufahrten, die durch Schilder gekennzeichnet sind, und sämtliche Notausgänge sind stets freizuhalten.
5.6. Müll ist grundsätzlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Alle sind dafür verantwortlich, die Schule aktiv sauber zu halten.
5.7. Auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und andere elektronische Geräte grundsätzlich ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Die Geräte dürfen ganztägig nicht genutzt werden.
In den höheren Jahrgangsstufen gelten die folgenden Ausnahmen:

Ausnahmen_Hausordnung.png

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind untersagt.
In der Mensa und in den Treppenhäusern dürfen die o.g. Geräte ganztägig gar nicht genutzt werden.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden die Geräte befristet eingezogen.

6. Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

6.1 Werden die Vorgaben der Schulordnung von jemandem nicht beachtet, kann ein sozialer Dienst verhängt werden.
6.2 Das Hessische Schulgesetz sieht darüber hinaus bei Zuwiderhandlungen verschiedene Ordnungsmaßnahmen vor, über deren Anwendung die Klassenkonferenz berät und die Schulleiterung entscheidet.

7. Gäste in der Schule

Gäste sind alle Personen außer den Beschäftigten der Schule und den Schülerinnen und Schülern. Gäste sind uns herzlich willkommen. Allerdings ist es nicht möglich, dass sich Gäste ohne Erlaubnis frei auf dem Schulgelände bewegen.
7.1. Gäste müssen sich selbst oder über eine Lehrkraft bei der Schulleiterung anmelden.
7.2. Für Elterngespräche genügt es, wenn ein Termin mit einer Lehrkraft vereinbart worden ist. Zum vereinbarten Termin treffen sich die Eltern mit der Lehrkraft am Sekretariat.
7.3. Verabredungen von Schülerinnen und Schülern des Goethe-Gymnasiums mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände sind ohne Genehmigung durch die Schulleitung nicht erlaubt.

C Schlussbestimmungen

Die Schulordnung wird allen Schülerinnen und Schülern des Goethe-Gymnasiums mit Eintritt in die Schulgemeinde ausgehändigt. Mindestens ein Elternteil und die Schülerin bzw. der Schüler bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung in den Klassen und Tutorenkursen besprochen. Die Besprechung wird im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt.
Bensheim, im November 2025