Wahlunterricht

Wahlunterricht

Jede(r) Schüler(in) muss bis zum Eintritt in die Oberstufe fünf Wochenstunden Wahlunterricht nachweisen (gesetzliche Vorgabe).

Anrechnungen:

Die Klassen(lehrer)stunden in den Jahrgängen 6, 7 und 8 werden als Wahlunterricht angerechnet. Damit müssen noch 2 weitere Stunden belegt werden. Dies geschieht im Rahmen eines eigenständigen Wahlunterrichtangebots in Jahrgangsstufe 9. Diese Angebote sollten alle Schülerinnen und Schüler dann in der Einführungsphase (dort im Rahmen der sog. "Profilstunden" fortsetzen.

Benotung:

Die Teilnahme am Wahlunterricht wird nicht benotet. Es werden stattdessen die Prädikate "teilgenommen", "mit Erfolg teilgenommen" oder "mit gutem Erfolg teilgenommen" vergeben. Lediglich die Fremdsprachen werden im positiven Fall benotet, d.h. die Noten "sehr gut", "gut" und "befriedigend" werden vergeben, ansonsten erscheint die Bemerkung "teilgenommen" auf dem Zeugnis.